Tipps

Ihr Kfz-Gutachter in Rostock und Umgebung

Tipps vom KFZ-Sachverständigen

Wertminderung

Auch ein niedriger Schaden kann zu einer Wertminderung führen. Beim Verkauf des reparierten Kfz ist der Schaden offenbarungspflichtig. Jeder Kaufinteressent reagiert mit Kaufzurückhaltung und Preisverhandlung.

Die Ermittlung der Wertminderung ist Teil des Schadengutachtens.

Schadensteuerung / Schadenmanagement

Die sog. Schadensteuerung der gegnerischen Versicherung beinhaltet in erster Linie Kosten durch den Verzicht eines Sachverständigengutachtens, durch die Reparatur in einer Versicherungspartnerwerkstatt sowie den Verzicht auf Zahlungen z. Bsp. der eventuell anfallenden Wertminderung zu sparen.

Bleiben Sie immer Herr des Geschehens und lassen Sie Ihr unfallbeschädigtes Kfz. durch einen unabhängigen Sachverständigen besichtigen und in der Werkstatt ihres Vertrauens
Instand setzen.

Bagatellschadengrenze

Die Bagatellschadengrenze für die Erstellung eines Schadengutachtens nach einem unverschuldeten Unfall liegt bei ca. 1000.00 €.

Anwalt

Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist, zur Wahrung der eigenen Interessen zu empfehlen. Sie haben Anspruch auf die Erstattung des Ra.- Honorars durch die gegnerische Hafpflichtversicheung.